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   Christentum
 

Die Heiligen

(nach lat. sanctus „heilig”; Sancti) Im nicht-christlichen Sinne meint „heilig” das unverletzliche, unter einem höheren Schutz stehende.
Ganz allgemein bezeichnet der Begriff „Heilige” diejenigen vollkommenen Menschen, die einen Erlösungsweg gegangen und dadurch die Daseinsweise des Heils erlangt haben. Sie sind am Ziel angelangt, an einem Ort der Vollendung, der im Christentum der Himmel ist. Der Heilige gilt nach dem dualistischen Prinzip von Gut und Böse als Vorbild für die noch nicht Erlösten und ist das Gegenteil des Sünders, der in der Hölle weilt.

Neben dem Christentum mit seinen Sancti kennen viele Religionen Heilige, etwa die Buddhisten die Arhat und Bodhisattva, die Hindu die Siddha, man kennt die chinesischen Hsien oder die islamischen Wali. Vergleichbar sind die griechischen Heroen.

In der römisch-katholischen Kirche genießen die Heiligen besondere Verehrung, in reformierten Kirchen gelten sie allenfalls als Vorbilder, besondere Verehrung wird jedoch — da er teils übertrieben sei und nicht durch die Heilige Schrift selbst gedeckt — abgelehnt. Denn einerseits meine „Heilige” im Neuen Testament jeden zum Glauben an Christus gelangten Menschen, zum Anderen sei die Heiligenverehrung im gelebten Volksglauben oft kaum von einer Anbetung zu unterscheiden.

In den Heiligen leben vielfach lokale, ursprünglich heidnische Gottheiten der missionierten Völker fort. Der christliche Glaube verdankt seine rasche Ausbreitung gewiß auch dieser Möglichkeit der Adaption älterer Gottheiten und Riten.

Im Mittelalter ordnete man bestimmten Krankheiten bestimmte Dämonen als deren Verursacher zu, als deren Heiler bestimmte Heilige. Beispielsweise ist St. Blasius für Halskrankheiten zuständig. (HABIGER-TUCZAY, 214)

 

In der römisch-katholischen Kirche werden die Heiligen seit 1159 durch den Papst heiliggesprochen. Namentlich kenntlich sind Heilige am vorangestellten Kürzel St. für Sankt. Der Heiligsprechungsprozeß erfolgt nach festgelegter Form, etwa müssen Wunder nachgewiesen werden, die der angehende Heilige, vollbracht hat. Heiligsprechungen erfolgten häufig aus (kirchen-)politischen Motiven.

Die Vorstufe der Heiligsprechung ist die Seligsprechung. Seligen dürfen die Gläubigen in der Ortskirche kultische Ehren erweisen, Heiligen in der gesamten Kirche.

Die Heiligen sind im offiziellen Katalog der Seligen und Heiligen (Martyrologium) erfaßt. In Abbildungen erkennt man sie an einer Nimbus genannten leuchtenden Hülle um ihr Haupt.
Diese Leuchtkraft soll nach mancher Ansicht Ausdruck der Od-Kraft sein. (SCHRÖDTER, 68)

 

Erster förmlich kanonisierter Heiliger ist Bischof Ulrich von Augsburg, der am 31. Januar 993 heiliggesprochen wurde.

Allerheiligen 1331 kam es zu einem Skandal, als der seinerzeit siebenundachtzigjährige Papst Johannes XXII. in seiner Predigt in der Kirche Notre-Dame des Doms in Avignon erklärte, die Seelen der Heiligen schauten Gott nicht vor der Auferstehung des Fleisches. Sie seien noch „unter dem Altar Gottes” (sub altare Dei) und würden erst beim Jüngsten Gericht auf den Altar gehoben. Am 5. Januar 1332 führte der Papst weiter aus, die Verdammten seien keineswegs bereits in der Hölle, denn auch sie würden erst beim Jüngsten Gericht ihren jenseitigen Daueraufenthalt finden. Das war eine Ketzerei. Als Johannes XXII. wegen dieser Ansicht die ganze Kirche gegen sich aufgebracht sah, verkündete er, er habe sich nicht fest geäußert, vielmehr habe er die Frage offengelassen, aber auch das war Ketzerei, denn diese Sache war nach einhelliger Meinung eindeutig und längst abschließend geklärt. Der Streit dauerte bis zum nahen Tod des Papstes an. Am 3. Dezember 1334 soll der Sterbende noch seine Meinung geändert haben, am 4. Dezember war er tot. Posthum wurde eine Bulle veröffentlicht, in welcher der Papst widerief — wenn er die Bulle denn selbst geschrieben hat. Sein Nachfolger, Benedikt XII. jedenfalls sagte klar und deutlich, die Heiligen genössen ohne Verzögerung die Gottesschau, alles andere sei Ketzerei. (de ROSA, 265-67)

 

Heilige und Namenspatrone im Jahreslauf

Hinweis: Das zweite Vatikanische Konzil beschloß 1962 eine Änderung des Heiligenkalenders. Soweit bereits berücksichtigt sind bei den Zusammenstellungen die Namen der Heiligen und Seligen am alten und am neue Festtag angeführt, näheres findet sich ggf. bei den einzelnen Artikeln zu jenen.

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